Pöllauberg

 

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Maßnahmen Schneebruch

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Sehr geehrte Waldbesitzer/Innen!

Der Schneebruch vom Freitag, dem 20.02.2026, hat in den Wäldern des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld regional zu beträchtlichen Schäden geführt und stellt viele Waldbesitzer vor nicht alltägliche Herausforderungen in der Waldbewirtschaftung. Das Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft versucht die dringendsten Fragen zu beantworten.

Welche Maßnahmen sind am dringendsten?

Die größte wirtschaftliche Bedrohung betrifft die Baumart Fichte und geht von den Borkenkäfern, dem Buchdrucker und dem Kupferstecher, aus. Um einer drohenden Massenvermehrung beim Borkenkäfer in den kommenden Jahren entgegenzuwirken, ist ein rasches Aufarbeiten der geschädigten Fichten unbedingt notwendig.

Was muss ich im Wald mit der Fichte zur Verminderung von Folgeschäden machen?

  1. Gebogene oder entwurzelte Fichten sind ausnahmslos zu fällen und aufzuarbeiten.
  2. Abgebrochene, grüne Kronenteile bzw. Wipfel sind entweder aus dem Wald zu bringen und durch Häckseln unschädlich zu machen oder direkt im Wald in 30cm Abschnitte zu trennen.
  3. Fichten mit großer Restkrone können bei entsprechender Nachsorge im Bestand verbleiben. Die geschädigten Fichten müssen in den Sommermonaten im 14tägigen Intervall auf Borkenkäferbefall kontrolliert werden.

    Gibt es eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds?

    Ab einer Schadfläche von 3.000 m² besteht die Möglichkeit um eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds (Privatschadensausweis) bei der Gemeinde anzusuchen. Als Schadensfläche gilt, wenn durch das Schadereignis die Bestockung zumindest um 3/10 abgenommen hat, sprich, wenn mind. 30 % der Bäume geschädigt sind.

    Erfahrungsgemäß sind im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld bei Fichtenbeständen mehr als 0,5 ha Schadfläche notwendig, um in den Genuss einer Entschädigung aus dem Katastrophenfonds zu kommen. Weiterführende Informationen zum Thema Privatschadensausweis:

    https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541408/127384147/

    Bekomme ich für eine Aufforstung meiner Schadfläche eine Förderung?

    Aufforstungen mit Laubholz von Schadflächen ab einer Fläche von 1.000m² sind förderbar. Kontakt siehe unten.

    FAST HF Mitte

    Ing. Alexander Allmer (067686640373):

    Pöllau, Pöllauberg, Kaindorf, Ebersdorf,

    Buch -St. Magdalena, Rohr b. Hartberg,

    St. Johann i.d. Haide, Lafnitz

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